Startseite

Nutzungsbedingungen  |  Faq  |  Kontakt  |  Impressum

Sie befinden sich hier -->   Nutzungsbedingungen

06.02.2012 - 05:05 Uhr



Anzeige lesen
Dienstleistung: Kreditmöglichkeiten
Preis: CHF 1,- (Deutschland)


TOP-5 Angebote

TOP-5 Gesuche

TOP-5 Tausche

TOP-5 Verschenke

TOP-5 Dienstleistungen


Besucherstatistik

Besucher gesamt:

Seitenaufrufe:
In den letzten 24h:

6.372

90.632
346
 


Nutzungsbedingungen



Geschäftsfleitung landmaschinenverkauf.ch

Sonja Denzler Fischbach
Email: service@landmaschinenverkauf.ch
Heiko Fischbach
Email: webmaster@landmaschinenverkauf.ch


--------------------------------------------------------------------------------


Office: swapper-club@hotmail.com


Gemeindeweg 3, 8586 buchackern, Schweiz


Telefon: 079 2871164

E-Mail : heiko-f@hotmail.com


Handelsregistereintrag: Swapper vom 30.03.09



Gebührenreglement Landmaschinenverkauf.ch

Gültig ab 01.01 2012


1 GEBÜHREN

1.1 Allgemein

Das Anmelden und die Mitgliedschaft bei landmaschinenverkauf.ch sind kostenlos.

Für Kaufen werden keine Gebühren erhoben.

Für das Anbieten und Verkaufen werden Gebühren gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erhoben.

1.2 Gebührenarten

Für alle Angebote werden Einstellgebühren erhoben. Ausnahmen dazu gelten in der Kategorie Immobilien.

1.3 Einstellgebühren

Für das Einstellen eines Angebots erhebt landmaschinenverkauf.ch beim Verkäufer eine Einstellgebühr, Ausnahmen dazu gelten in der Kategorie Immobilien , die von der Höhe des Mindestpreises abhängt. Eine nachträgliche Reduzierung des Mindestpreises hat keinen Einfluss mehr auf die Einstellgebühr.

Mindestpreis von / bis Einstellgebühr (inkl. MwSt.)

CHF 0.00 - 1.00 0.05 CHF

CHF 1.01 - 9.99 0.15 CHF

CHF 10.00 - 39.99 0.30 CHF

CHF 40.00 - 99.99 0.40 CHF

CHF 100.00 - 499.99 0.70 CHF

CHF 500.00 - 999.99 1.20 CHF

Ab CHF 1000.00 2.50 CHF

Die Einstellgebühr wird beim Einstellen (resp. ab definierter Startzeit bei geplanten Angeboten) des Angebotes fällig und dem landmaschinenverkauf.ch-Konto des Verkäufers belastet und wird nicht zurückerstattet.

Bei Angeboten mit Stückzahl grösser als 1 (Mehrfachauktionen) wird die Einstellgebühr nur 1x erhoben,unabhängig davon wie viele Stücke gleichzeitig eingestellt werden.
Eine Ausnahme bilden Angebote der Kategorie LKW sowie Bagger/Stapler (siehe 1.5)


1.4 Abschlussgebühren ( Immobilien )

1.4.1 Allgemein

Für ein erfolgreich verkauftes Angebot ( Immobilien ) , d.h. für den Abschluss eines Kaufvertrages wird dem Verkäufer in dessen landmaschinenverkauf.ch-Konto eine Abschlussgebühr belastet. Diese wird sofort fällig.

Als Verkaufspreis gilt der Nettopreis (inkl. MwSt., den zu bezahlen sich der Käufer verpflichtet hat. Die Abschlussgebühren berechnen sich auf Basis des Verkaufspreises wie folgt:

Verkaufspreis von / bis Prozentsatz für Abschlussgebühren
(inkl. MWST)

CHF 0.00 - 100.00 5%

CHF 100.01 - 1'000.00 3.5%

CHF 1'000.01 - 3?000.00 2%

Ab CHF 3?000.01 1%



1.5 Ausnahmen

1.5.1 Angebote der Hauptkategorie Fahrzeuge

Für das Einstellen eines Angebots in der Hauptkategorie ?Fahrzeuge? werden folgende fixe Gebühren vom Verkäufer erhoben (inkl. MwSt.):

Einstellgebühr: CHF 15.00

Für Angebote in der Hauptkategorie Fahrzeuge werden keine Abschlussgebühren erhoben.
(Preise inkl.MwSt):

? Ein 20er Paket für Fr. 300.- berechtigt zu 25 Einstellungen während eines Jahres (365 Tage) ab Erwerb des Pakets
? Ein 40er Paket für Fr. 500.- berechtigt zu 50 Einstellungen während eines Jahres (365 Tage) ab Erwerb des Pakets

Der Paketpreis ist sofort bei Erwerb des Pakets fällig und wird entsprechend dem Benutzerkonto belastet.

Stellt ein Mitglied, das ein Einstellpaket erworben hat, Angebote in den Unterkategorien ?LKW? und/oder
?Bagger/Stapler? ein, werden die Einstellungen in der gewählten Angebotsart solange vom Paketguthaben abgezogen, bis alle Berechtigungen aufgebraucht sind.

Vorübergehende Reduktionen der ordentlichen Einstellgebühr im Rahmen von Einstellaktionen und Promotionen werden nicht berücksichtigt, d.h. für das Einstellen eines Angebots wird eine Einstellberechtigung
abgezogen vom Paketguthaben. Nicht eingelöste Einstellberechtigungen verfallen nach Ablauf eines Jahres (365 Tagen) seit Erwerb des Pakets.

Diese Einstellgebühr gilt für eine Laufzeit von maximal 60 Tagen und wird beim Einstellen der Kleinanzeige fällig. Diese Einstellgebühr wird bei einer verkürzten Laufzeit oder Löschung durch den Inserenten nicht zurückerstattet.

Bei Stellenanzeigen und Kleinanzeigen werden keine Abschlussgebühren erhoben.

1.6 Gebühren für freiwillige Einstelloptionen

Landmaschinenverkauf.ch bietet dem Verkäufer bzw. dem Inserenten die folgenden Möglichkeiten an, um die Attraktivität seiner Angebote zusätzlich zu steigern:

'Top-Angebot Startseite'
Diese Angebote erscheinen mit Bild und Text auf der Startseite sowie auf der jeweiligen Hauptkategorienseite und werden zusätzlich in den Kategorien- und Suchergebnisseiten mit einem kleinen Bild besonders
hervorgehoben. Da der Platz auf der Startseite sowie auf der jeweiligen Hauptkategorienseite von www.landmaschinenverkauf.ch limitiert ist, erfolgt die Anzeige aller vorhandenen Top-Angebote alternierend und zeitlich
beschränkt. Landmaschinenverkauf.ch kann daher keine Garantie geben, wie oft und wie lange ein einzelnes Top-Angebot angezeigt wird.

'Top-Angebot Hauptkategorie'
Diese Angebote erscheinen mit Bild und Text auf der jeweiligen Hauptkategorienseite und werden in den Kategorien- und Suchergebnisseiten mit einem kleinen Bild besonders hervorgehoben. Auf der Hauptkategorienseite erscheinen 4 Top-Angebote, wobei die Anzeige alternierend erfolgt. Da der Platz auf der Hauptkategorienseite limitiert ist, übernimmt Landmaschinenverkauf.ch keine Garantie dafür, wie lange das einzelne
Top-Angebot gezeigt wird.

'Farbiger Hintergrund'
Diese Angebote werden durch einen gelben Hintergrund auf den Kategorien- und Suchergebnisseiten hervorgehoben.


'Fetter Titel'
Diese Angebote werden durch einen fetten Produkttitel auf den Kategorien- und Suchergebnisseiten hervorgehoben.

'Untertitel'
Diese Angebote erscheinen auf den Kategorien- und Suchergebnisseiten mit einem Untertitel.

'Bildergalerie'
Diese Angebote erscheinen mit einem kleinen Bild auf den Kategorien- und Suchergebnisseiten.

'Bilder 1 bis 10'
Diese Angebote erscheinen mit bis zu 10 zusätzlichen Bildern.

'Link zur Webseite' = www-Adresse (nur für Kleinanzeigen)
Diese Kleinanzeigen erscheint mit einem Link zu einer persönlichen Website des Inserenten.


Einstelloption
Gebühren in CHF (inkl. MwSt.)

Top-Angebot Startseite 30.00
Top-Angebot Hauptkategorie 4.00
Farbiger Hintergrund 2.00
Fetter Titel 2.00
Untertitel 0.90
Bildergalerie 0.20
Bild 1 bis 3 gratis
Link zur Webseite 5.00


Für Angebote in der Hauptkategorie ?Fahrzeuge? gelten zu den oben genannten Gebühren folgende Ausnahmen:

Einstelloption
Gebühren in CHF (inkl. MwSt.)

Top-Angebot Startseite 60.00
Top-Angebot Hauptkategorie 5.00
Bildergalerie gratis



1.7 Reaktivierung von Angeboten

Beim Eintrag des Angebotes kann der Verkäufer bestimmen, ob dieses bis zu 9x automatisch durch das System reaktiviert werden soll.
Basis für die Berechnung der Gebühren bei Reaktivierung bilden die hinterlegten Daten des zuletzt abgelaufenen Angebotes. Entsprechende Einstellgebühren und Gebühren für freiwillige Einstelloptionen werden bei jeder Aufschaltung sofort fällig und dem landmaschinenverkauf.ch-Konto des Verkäufers jeweils automatisch belastet.

Wird ein Angebot vor Ablauf seiner ordentlichen Dauer durch landmaschinenverkauf.ch gelöscht, weil es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt hat, werden die Einstellgebühren und die Gebühren für Einstelloptionen automatisch zurückerstattet.

Wird ein Angebot fälschlicherweise eingestellt und/oder wird ein Angebot durch den Verkäufer selber gelöscht, bleiben die Einstellgebühren und die Gebühren für Einstelloptionen trotzdem geschuldet und werden nicht zurückerstattet.


1.8 Rückerstattung von Abschlussgebühren

Abschlussgebühren werden auf Antrag des Verkäufers zurückerstattet, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt, der Verkäufer jedoch etwaige Obliegenheiten zur Mitwirkung ordnungsgemäss erfüllt hat.

Der Verkäufer hat den Antrag mittels Online-Formular in seinem Benutzerzentrum zu stellen. Dieser Antrag muss in jedem Fall spätestens 60 Tage nach Abschluss des Verkaufes (Auktionsende) gestellt werden.
Später erfolgende Rückerstattungsanträge werden nicht berücksichtigt und der Verkäufer hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Abschlussgebühren.

Wenn ein Rückerstattungsantrag betreffend Abschlussgebühren durch die Landmaschinenverkauf.ch genehmigt wird, werden die entsprechenden Gebühren dem landmaschinenverkauf.ch-Konto des Verkäufers auf www.landmaschinenverkauf.ch gutge-
schrieben. Der Verkäufer hat, ausser bei Beendigung seiner Mitgliedschaft, kein Anrecht auf eine Auszahlung in bar oder auf eine Überweisung dieser Gebühren. Dies gilt auch für Rückerstattungen von Gebühren für Angebote, welche von landmaschinenverkauf.ch gelöscht wurden.


2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/RECHNUNGSSTELLUNG

2.1 Zeitpunkt der Rechnungsstellung

Gebührenrechnungen bzw. allfällige Gutschriften werden im 30-Tages-Rhythmus, ausgehend vom Rechnungszyklus-Datum im landmaschinenverkauf.ch-Konto des Mitglieds, erstellt und per E-Mail zugestellt, sofern das Total der noch nicht in Rechnung gestellten Gebühren am Rechnungsdatum mindestens CHF 2.00 beträgt.

Offene Beträge unter CHF 2.00 werden von landmaschinenverkauf.ch periodisch in Rechnung gestellt.

2.2 Zahlungsfrist

Die Rechnung wird jeweils per E-Mail verschickt. In der Rechnung werden die Kontobewegungen des vorangehenden Rechnungszyklus und der aktuelle Kontosaldo aufgeführt. Das Mitglied ist auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn es aus technischen Gründen keine Rechnung erhält.

30 Tage nach Rechnungsdatum wird die erste Zahlungserinnerung (Mahnung) per E-Mail und 40 Tage nach Rechnungsdatum die letzte Mahnung verschickt. Landmaschinenvertkauf.ch hat das Recht, nach der ersten Mahnung Mahnspesen von CHF 10.00 zu belasten.

Bei Nichtbezahlung eines offenen Rechnungsbetrages einschliesslich Mahnspesen wird das Benutzerkonto automatisch 50 Tage nach Rechnungsdatum blockiert. Ist der Ausstand auch 60 Tage nach Rechnungsdatum nicht bezahlt, so wird das Mitglied vom Handel auf landmaschinenverkauf.ch ausgeschlossen.

Landmaschinenverkauf.ch behält sich in diesem Falle vor, den Gesamtausstand inkl. noch nicht fakturierter Gebühren einem Inkassobüro zu übergeben. Bei Inkassoübergabe wird die Kreditlimite automatisch reduziert.

2.3 Zahlungsweise

Die Rechnungen können mit den nachstehenden Möglichkeiten bezahlt werden. Je nach Zahlungsweise können Buchungsspesen von CHF 4.50.- belastet werden.
? Zahlung mit Kreditkarte (Mastercard, Visa oder American Express) oder Postcard (spesenfrei)
? Zahlung via E-Banking über das Internet (spesenfrei)
? Zahlung am Bank- oder Postschalter (CHF 4.50 Buchungsspesen)
? Zahlung in Euro vom In- oder Ausland (CHF 4.50 Buchungsspesen)

Die genauen Angaben zu den einzelnen Zahlungsmöglichkeiten sind auf Landmaschinenverkauf.ch Benutzerzentrum ersichtlich.





--------------------------------------------------------------------------------

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
der Sonja Denzler & Heiko Fischbach



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 01 Januar 2012


1.1 Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Landmaschinenverkauf.ch, Gemeindeweg 3, 8586 Buchackern, Schweiz sowie die von diesen AGB als verbindlich erklärten, ausserhalb der AGB festgehaltenen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzerklärung und das Gebührenreglement, regeln die mit der Nutzung der Website Landmaschinenverkauf.ch. Für das Verhältnis zwischen Käufern und Verkäufern im Bereich Shops sind neben diesen AGB auch die AGB des Verkäufers anwendbar, die der Käufer beim Kauf durch gesonderte Erklärung gegenüber dem Verkäufer anerkennt. Die AGB des Verkäufers gehen bei Widersprüchen diesen vorliegenden AGB vor. Die vorliegenden AGB sind sodann auf das Verhältnis zwischen Landmaschinenverkauf.ch und Verkäufern im Bereich Shops nur dann anwendbar, wenn der individuelle Vertrag mit dem Verkäufer keine abweichenden Bestimmungen enthält.
Das Mitglied bestätigt diese AGB jedes Mal neu, wenn es sich auf Landmaschinenverkauf.ch einloggt. Landmaschinenverkauf.ch behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf Landmaschinenverkauf.ch zu veröffentlichen. Wesentliche Änderungen werden den Mitgliedern zudem per E-Mail vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht ein Mitglied nach Zusendung der E-Mail der Geltung der neuen AGB nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

1.2.1 Zweck
Landmaschinenverkauf.ch stellt seine Website Landmaschinenverkauf.ch seinen angemeldeten Mitgliedern auf Zusehen hin als Marktplatz (Plattform) für das Anbieten und den Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Rechten (nachfolgend: ?Produkte?) zur Verfügung. Der Einfachheit halber bezeichnen die vorliegenden AGB den Anbieter eines Produkts jeweils als ?Verkäufer?, den Erwerber eines Produkts jeweils als ?Käufer? und den Erwerb als ?Kauf? bzw. ?Kaufen?.
1.2.2 Eigenverantwortliche Nutzung
Auf diesem Marktplatz können die Mitglieder untereinander autonom und eigenverantwortlich Verträge abschliessen. Aus solchen Verträgen verpflichtet und berechtigt sind einzig das anbietende Mitglied und das kaufende Mitglied. Die Erfüllung des Vertrags liegt in der ausschliesslichen Verantwortung von Verkäufer und Käufer.

1.2.3 Rechtsstellung von Landmaschinenverkauf.ch
Landmaschinenverkauf.ch ist nicht Vertragspartei von Verträgen, die zwischen den Mitgliedern auf dem Marktplatz geschlossen werden. Landmaschinenverkauf.ch, seine Vertreter, Mitarbeiter und Hilfspersonen sind in keiner Weise verantwortlich für die mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften verbundenen Risiken und haften in keiner Weise für etwaige dadurch entstehende Schäden.
Landmaschinenverkauf.ch ist nicht verpflichtet, das Verhalten seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes zu kontrollieren. Insbesondere ist Landmaschinenverkauf.ch zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die auf dem Marktplatz von seinen Mitgliedern veröffentlichten Angebote, Texte und bildlichen Darstellungen auf ihre Rechtmässigkeit oder sonstige Zulässigkeit in irgendeiner Weise zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch für das von den Mitgliedern in Eigenverantwortung genutzte System zur gegenseitigen Bewertung der Geschäftspartner.

1.2.4 Kein Nutzungsanspruch
Es besteht kein Anspruch auf Anmeldung, Mitgliedschaft, Nutzung der Webseite oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Landmaschinenverkauf.ch. Es steht Landmaschinenverkauf.ch insbesondere frei, jederzeit eine Anmeldung abzulehnen, ein Mitglied auszuschliessen, eine Nutzung zu verbieten oder eine Dienstleistung einzustellen.

1.3 Definitionen
1.3.1 Mitglied
Mit der Anmeldung auf Landmaschinenverkauf.ch, d.h. mit der Angabe seiner abgefragten persönlichen Angaben und seiner Zustimmung zu den vorliegenden AGB wird der Interessent zu einem ?Mitglied? des Marktplatzes. Anmeldung und Mitgliedschaft sind kostenlos.
1.3.2 Angebot
Angebot bedeutet die Veröffentlichung einer eigenverantwortlich ausgestalteten Darstellung zur Veräusserung eines Produkts auf dem Marktplatz-Landmaschinenverkauf.ch.
1.3.3 Angebotsarten auf dem Marktplatz
Angebote können verschieden ausgestaltet werden. Zurzeit stehen folgende Formen zur Verfügung:
a) Kleinanzeigen
Mit einer Kleinanzeige sucht der Verkäufer nach einem Interessenten für sein in der Kleinanzeige genanntes Produkt. Die Bedingungen der Veräusserung brauchen noch nicht festzustehen. Die Kleinanzeige dient nur der Vermittlung des Kontakts. Das Aushandeln der Bedingungen und der Vertragsschluss erfolgen im direkten Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer und damit ausserhalb des Marktplatzes. Die Kleinanzeige ist deshalb, wenn nichts anderes angegeben ist, eine unverbindliche Verhandlungsbasis. Eine Kleinanzeige kann nur in der dafür vorgesehenen Eingabemaske eingegeben werden.
d) Shops
Im Bereich Shops bietet Landmaschinenverkauf.ch ausgewählten Verkäufern die Möglichkeit, Käufern auf individuell gestalteten Webseiten auf der Plattform von Landmaschinenverkauf.ch Neuware zu Fixpreisen anzubieten. Die Käufer haben die Möglichkeit, die Ware unmittelbar in Shops zu suchen, zu kaufen und zu bezahlen. Für die weitere Abwicklung der Kaufverträge sind die Verkäufer unabhängig von Landmaschinenverkauf.ch besorgt (mehr dazu weiter hinten).

2.4 Mindestvoraussetzungen für die Mitgliedschaft
2.4.1 Handlungsfähigkeit
Die Mitgliedschaft steht nur unbeschränkt handlungsfähigen natürlichen oder juristischen Personen offen. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind minderjährige Personen (Personen unter 18 Jahren).
2.4.2 Persönliche Angaben
Die bei der Anmeldung einzugebenden Angaben müssen jederzeit vollständig und korrekt sein und enthalten zwingend insbesondere folgendes: vollständiger Vor- und Nachname, Adresse des aktuellen Hauptwohnsitzes, Telefonnummer (keine Mehrwertdienstenummer wie z.B. 0900er-Nummern), gültige E-Mail Adresse. Bei Anmeldung eines Unternehmens sind der Name der Kontaktperson und überdies die vollständige Firma anzugeben. Bei Änderungen ist das Mitglied verpflichtet, diese umgehend im " Landmaschinenverkauf.ch " nachzuführen, so dass die Angaben jederzeit vollständig und korrekt sind.
Der vom Mitglied zu wählende Benutzername darf weder obszön, herabsetzend noch auf sonstige Weise anstössig sein. Der Benutzername darf zudem keinen Hinweis auf eine E-Mail- oder Internet-Adresse enthalten oder Rechte Dritter verletzen.
2.4.3 Ausländische Anbieter
Ausserhalb der Schweiz wohnhafte Mitglieder müssen vorab einmalig die Zustimmung der Landmaschinenverkauf.ch einholen, um Angebote einstellen zu können. Die entsprechende Anfrage ist zu richten an swapper-club@hotmail.com.ch. Vor erteilter Zustimmung sind Mitglieder mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz nur zum Kaufen auf Landmaschinenverkauf.ch zugelassen.
2.5 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft
2.5.1 Beginn
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zusendung des Willkommens E-Mail durch Landmaschinenverkauf.ch nach erfolgter Eröffnung eines Mitgliederkontos und Zustimmung zu diesen ABG.
2.5.2 Beendigung durch das Mitglied
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind, jederzeit durch eine Kündigung per E-Mail an swapper-club@hotmail.com möglich:
? Der Kontostand des Mitglieds ist ausgeglichen, d.h. es besteht kein Saldo zugunsten von Landmaschinenverkauf.ch .
? Das Mitglied bietet aktuell keine Produkte auf Landmaschinenverkauf.ch an.
? Das Mitglied ist nicht als Bieter an einer laufenden Auktion beteiligt.
Der Kundendienst von Landmaschinenverkauf.ch bestätigt mit einem E-Mail die Kündigung und blockiert das entsprechende Konto. Allfällige abgegebene und erhaltene Bewertungen eines Mitglieds erscheinen auch nach dessen Kündigung der Mitgliedschaft weiterhin auf Landmaschinenverkauf.ch .

2.5.3 Beendigung durch Landmaschinenverkauf.ch
Landmaschinenverkauf.ch ist berechtigt, ein Mitglied jederzeit ohne Angabe von Gründen auszuschliessen, d.h. die Mitgliedschaft zu kündigen, ohne dass diesem hieraus Ansprüche gegenüber Landmaschinenverkauf.ch erwachsen. Dies gilt insbesondere bei Verstössen des Mitglieds gegen die vorliegenden AGB.
Landmaschinenverkauf.ch ist berechtigt, ein Mitglied vorübergehend zu sperren oder definitiv auszuschliessen, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass dieses Mitglied mit einem anderen (z.B. wegen ausstehender Rechnungen) gesperrten oder ausgeschlossenen Mitglied im gleichen Haushalt lebt.
Einstellgebühren, Abschlussgebühren sowie Gebühren für Einstelloptionen zuzüglich allfälliger Mahnspesen und Umtriebsentschädigungen sind auch bei einem Ausschluss weiterhin geschuldet.
Allfällige abgegebene und erhaltene Bewertungen eines Mitglieds erscheinen auch nach der Beendigung der Mitgliedschaft weiterhin auf der Landmaschinenverkauf.ch -Webseite.
Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Recht, sich ohne vorgängig eingeholtes Einverständnis von Landmaschinenverkauf.ch wieder als Mitglied anzumelden, sei es unter eigenem, sei es unter fremdem Namen. Widerhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit CHF 100.? in Rechnung gestellt.
3 Mitgliederpflichten allgemein
3.1 Geheimhaltung der Zugangsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, das ihm von Landmaschinenverkauf.ch im Rahmen seiner Anmeldung mitgeteilte, persönliche Passwort sowie den postalisch erhaltenen Aktivierungscode jederzeit geheim zu halten und niemals Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen.
3.2 Technische Eingriffe
Die Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstiger Scripts, die den ordnungsgemässen Betrieb der Webseite stören könnten, ist untersagt.
Mitglieder dürfen keine Massnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Landmaschinenverkauf.ch -Infrastruktur zur Folge haben könnten.
Es ist Mitgliedern untersagt, von Landmaschinenverkauf.ch generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Landmaschinenverkauf.ch -Website einzugreifen.
3.3 Immaterialgüterrechte Dritter (Geistiges Eigentum)
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Mitglied auf der Landmaschinenverkauf.ch -Website in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Einträge im Rahmen der ?Fragen und Antworten-Funktion?, etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über die Landmaschinenverkauf.ch -Website kommuniziert, dürfen keinerlei Immaterialgüterrechte Dritter verletzen. Das Mitglied darf auf der Landmaschinenverkauf.ch -Website einzig Bilder und Texte verwenden und publizieren, welche es selber erstellt hat oder deren Verwendung der Rechteinhaber zugestimmt hat; dies gilt insbesondere auch für Text- und Bildmaterial, welches auf einer anderen Website öffentlich zugänglich ist.

3.4 Persönlichkeitsrechte Dritter
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Mitglied auf der Landmaschinenverkauf.ch -Webseite in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Einträge im Rahmen der ?Fragen und Antworten-Funktion?, etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über die Landmaschinenverkauf.ch -Website kommuniziert, dürfen keinerlei Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen; insbesondere dürfen sie nicht beleidigend, obszön, diffamierend, belästigend, ehrverletzend, verunglimpfend, herabsetzend, rufschädigend u.ä. sein.
3.5 Keine Werbung
Angebote, Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Mitglied auf der Landmaschinenverkauf.ch -Website in irgendeiner Art und Form (Angebotsbeschreibungen, Bewertungen, Einträge im Rahmen der ?Fragen und Antworten-Funktion?, etc.) veröffentlicht oder auf sonstige Weise über die Landmaschinenverkauf.ch -Website kommuniziert, dürfen keine Form von Werbung für Produkte enthalten, welche dieses Mitglied nicht selbst aktuell oder in unmittelbarer Zukunft über Landmaschinenverkauf.ch anbietet.
3.6 Links und Web-Adressen
Die auf der Landmaschinenverkauf.ch -Webseite veröffentlichten Angebote und Inhalte (inkl. Bilder) dürfen keinerlei URL-Links oder Web-Adressen enthalten. Davon ausgenommen sind Angebote in Form von Kleinanzeigen sowie die in der allgemeinen Verbotsliste aufgeführten Ausnahmen.
3.7 Nutzung von Inhalten
Die in einem Angebot einsehbaren Informationen über einen Verkäufer oder sonstige Informationen, welche Landmaschinenverkauf.ch allenfalls im Zusammenhang mit Angeboten übermittelt, dürfen nur im Zusammenhang mit dem entsprechenden Angebot benutzt werden; insbesondere ist eine Verwendung zu Werbezwecken untersagt.
3.8 Kein Vertragsschluss ausserhalb von Landmaschinenverkauf.ch
Texte und bildliche Darstellungen, welche ein Mitglied auf der Landmaschinenverkauf.ch -Website in irgendeiner Art und Form (Angebot, Kleinanzeige, Bewertung, im Rahmen der ?Fragen und Antworten-Funktion?, etc.) veröffentlicht, dürfen nicht auf Vertragsabschlüsse ausserhalb von Landmaschinenverkauf.ch abzielen oder dazu direkt oder indirekt auffordern.
3.9 Keine Manipulation von Auktionen durch Gebote
Die Abgabe von Geboten für dasselbe Produkt durch Verwendung von mehreren Benutzernamen ist strikt untersagt.
Verkäufern von Produkten ist die Manipulation des Preises eigener eingestellten Produkte während der Angebotsdauer untersagt. Gebote zu eingestellten Produkten dürfen weder vom betroffenen Verkäufer selbst, noch von Personen, die mit dem Verkäufer im selben Haushalt wohnen, noch von vom Verkäufer beauftragten Dritten abgegeben werden.
Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse ist verboten.

3.10 Wahrheitsgemässe Benutzung des Bewertungssystems
Der Benutzer ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Die Bewertungen müssen sachlich sein und dürfen keine persönlichen Beleidigungen enthalten. Es ist nicht erlaubt, in einer Bewertung Werbung einfliessen zu lassen (z.B. Angabe einer www-Adresse, etc.). Jede unlautere Einflussnahme auf das eigene oder auf fremde Bewertungsprofile sowie jeder Missbrauch des Bewertungssystems sind untersagt. Aus Datenschutzgründen ist es zudem nicht erlaubt, in einer Bewertung persönliche Benutzerangaben zu nennen. Es ist ebenfalls nicht gestattet, irreführende Bewertungen abzugeben oder das Bewertungssystem zum eigenen Vorteil zu manipulieren. Landmaschinenverkauf.ch ist jederzeit und ohne Rückfrage berechtigt aber nicht verpflichtet, ausnahmsweise ins autonome Bewertungssystem einzugreifen und Bewertungen zu löschen und/oder zu berichtigen.
4 Marktplatzbetrieb
4.1 Unzulässige Angebote
Landmaschinenverkauf.ch ist befugt, das Anbieten bestimmter Produkte und Produktgruppen auf dem Marktplatz jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu verbieten. Eine nicht abschliessende, laufend aktualisierte Übersicht findet sich in der allgemeinen Verbotsliste.
4.2 Veröffentlichte Inhalte, Angebote und Gebote; Kategorien
Landmaschinenverkauf.ch ist befugt, jederzeit einzelne Angebote, Gebote sowie Text- und Bildmaterial auf der Landmaschinenverkauf.ch -Website ohne Rückfrage und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Dies gilt insbesondere auch für Angebote, die in einer unzutreffenden Marktplatzkategorie eingestellt wurden, offensichtlich nicht ernst gemeinte Gebote und Text- oder Bildmaterial, das die Rechte Dritter verletzen könnte. Aus entsprechenden Löschungen können keinerlei Ansprüche gegen Landmaschinenverkauf.ch abgeleitet werden.
Landmaschinenverkauf.ch ist überdies jederzeit ohne Vorankündigung und Begründung befugt, Angebotskategorien umzubenennen, aufzuteilen, zusammenzulegen, aufzuheben oder neu einzuführen und aktuelle Angebote entsprechend in eine andere Kategorie zu verschieben oder zu löschen.
4.3 Verletzungen der AGB durch ein Mitglied
Landmaschinenverkauf.ch ist befugt, ein Mitglied zu verwarnen, wenn glaubhafte, konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass dieses Mitglied die vorliegenden AGB verletzt hat. Landmaschinenverkauf.ch ist insbesondere berechtigt, ein Mitglied zu verwarnen, wenn glaubhafte, konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass das Mitglied mutwillig seine Vertragspflichten gegenüber einem anderen Mitglied verletzt hat.
Vorbehalten bleibt das Recht, ein Mitglied ohne Angabe von Gründen von der Mitgliedschaft auszuschliessen (siehe: Mitgliedschaft / Beendigung durch Landmaschinenverkauf.ch).
4.4 Änderungen der Angebotslaufzeit
Landmaschinenverkauf.ch ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Laufzeit von Angeboten zu verlängern oder zu verkürzen, soweit dies zur ordnungsgemässen Durchführung des Angebots als notwendig erscheint.

5 Verkäuferpflichten
5.1 Verfügungsmacht über das angebotene Produkt
Der Verkäufer darf lediglich Produkte anbieten, hinsichtlich derer er verfügungsberechtigt ist, d.h. deren Besitz und Eigentum er vollständig und unbelastet auf den Käufer zu übertragen fähig und berechtigt ist.
5.2 Kein Verkauf verbotener Artikel
Es ist verboten, Produkte anzubieten, deren Angebot, Verkauf, Kauf, Abgabe oder Verwendung gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstossen könnten. Landmaschinenverkauf.ch führt eine nicht abschliessende und laufend aktualisierte Verbotsliste (vgl.Marktplatzbetrieb / Unzulässige Angebote) von Produkten, deren Angebot oder Bewerbung ohne vorgängige ausdrückliche Erlaubnis von ricardo.ch verboten ist. Unabhängig von der Eintragung eines Produkts auf der Liste behält sich Landmaschinenverkauf.ch das jederzeitige Recht vor, Angebote zu löschen, die zuständigen Behörden oder verletzte Dritte zu orientieren.
5.3 Wahrheitsgemässe Angaben über die Kaufsache
Der Verkäufer ist verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben über das angebotene Produkt zu machen und über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig zu informieren. Alle bekannten Mängel des Produktes bzw. der Verpackung sind anzugeben. Dies gilt insbesondere auch bei gebrauchten bzw. verpackungsgeschädigten Produkten.
Der Verkäufer ist verpflichtet, sein Angebot in einer zutreffenden Produktekategorie auf dem Marktplatz zu veröffentlichen.
5.4 Kein Zwischenverkauf
Es ist dem Verkäufer untersagt, das eingestellte Produkt während der Angebotsdauer anderweitig zu veräussern oder Dritten Rechte daran einzuräumen.
5.5 Einstell- und Abschlussgebühren
Landmaschinenverkauf.ch erhebt beim Verkäufer für das Anbieten von Produkten auf der Webseite Landmaschinenverkauf.ch eine Einstellgebühr. Einstelloptionen zur konkreten Ausgestaltung des Angebots sind ebenfalls gebührenpflichtig nach Massgabe des Gebührenreglements. Nach Massgabe des Gebührenreglements hat der Verkäufer bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss überdies grundsätzlich eine Abschlussgebühr an ricardo.ch zu bezahlen; bei bestimmten Angeboten ( z.B.Kleinanzeigen) wird keine Abschlussgebühr erhoben.
Alle vorgenannten Gebühren sind per sofort fällig und werden per E-Mail in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühren sowie die entsprechende Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen sind aus dem jeweils aktuellen im Gebührenreglement ersichtlich. Landmaschinenverkauf.ch behält sich das Recht vor, die Gebührenhöhe jederzeit anzupassen. Eine Löschung oder Änderung eines Angebots während seiner Laufdauer durch den Verkäufer berechtigt diesen nicht zur Rückerstattung oder Reduktion der angefallenen Gebühren.

6 Verhältnis Verkäufer ? Käufer
6.1 Allgemeines
Landmaschinenverkauf.ch übernimmt keine Gewähr dafür, dass Mitglieder sich beim Handel über die Landmaschinenverkauf.ch -Webseite nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verhalten. Landmaschinenverkauf.ch übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass Mitglieder ihren untereinander allenfalls bestehenden Vertragspflichten nachkommen.
6.2 Angebotsverlauf bei Auktionen und Angeboten zum Fix- oder Sofort-Kaufen-Preis
Dieser Abschnitt ist nicht anwendbar für den Bereich Shops (siehe dafür den nächsten Abschnitt).
6.2.1 Verbindlichkeit des Angebots
Solange kein Gebot vorliegt, ist der Verkäufer berechtigt, sein Angebot zu löschen und damit zurückzuziehen.
Sobald ein Gebot vorliegt, ist der Verkäufer an das Angebot gebunden.
6.2.2 Form der Gebote
Das Gebot kann nur in der dafür vorgesehenen Eingabemaske auf der entsprechenden Angebotsseite gültig eingegeben werden. Gebote in anderer Form, insbesondere per E-Mail, sind nicht gültig und unbeachtlich.
6.2.3 Verbindlichkeit des Gebots
Mit der Abgabe eines Gebots erklärt der Bieter den Kauf des angebotenen Produkts zu den vom Verkäufer festgelegten oder mit diesem individuell vereinbarten Konditionen (Zahlungsmodalitäten, Transportweise, Lieferkosten etc.) für den Fall, dass er der Meistbietende ist. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, solange er nicht überboten worden ist.
Die Abänderung oder die Rücknahme eines Gebots ist nicht zulässig. Bei Mehrfachauktionen erlischt das Gebot erst dann, wenn höhere Gebote die gesamte Stückzahl der Auktion erschöpft haben. Wird der Bieter im Rahmen einer Mehrfachauktion nur in Bezug auf einen Teil der gewünschten Produkte überboten, ist er gleichwohl zur Abnahme der an ihn verkauften Anzahl von Produkte verpflichtet.

Wird ein Gebot gelöscht, lebt das zweithöchste Gebot nur mit ausdrücklicher Zustimmung des entsprechenden Bieters wieder auf.
Wird der Angebotsbeschrieb nach Abgabe eines Gebots geändert und lässt diese Änderung das angebotene Produkt nicht wertvoller erscheinen, so ist der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende, bzw. bei einer Mehrfachauktion diejenigen Bieter, die im Falle eines Abschlusses der Auktion zu diesem Zeitpunkt einen Zuschlag erhalten würden, berechtigt, sein (bzw. ihr) Gebot zurückzunehmen. Entsprechende Anfragen sind per E-Mail an swapper-club@hotmail.com zu richten.
6.2.4 Verbindlichkeit des ?Preisvorschlags?
Macht ein Mitglied einen ?Preisvorschlag? mittels der dafür allenfalls vom Verkäufer aktivierten und mit der Bezeichnung ?Preisvorschlag? bezeichneten Eingabemaske, gibt es damit eine verbindliche Kaufofferte ab. Das Mitglied kann diese Preisvorschlags-Offerte aber jederzeit zurückziehen, bis der Verkäufer sie akzeptiert hat. Die Offerte verliert ihre Gültigkeit, wenn die Angebotsdauer abgelaufen ist, wenn ein Gebot abgegeben wurde oder wenn das Angebot früher durch Sofort-kaufen-Preis oder Rückzug durch den Verkäufer beendet wird. Nimmt der Verkäufer die Offerte nicht an, kann er seinerseits einen Gegen-Preisvorschlag machen, für den dieselben Bedingungen gelten.
6.2.5 Vertragsschluss
Mit dem Ablauf der Angebotsdauer kommt ohne weiteres ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande.
Bietet ein Mitglied einen Betrag in der Höhe des Sofort-kaufen-Preises bzw. Fixpreises, kommt unmittelbar ohne weiteres ein verbindlicher Vertrag zwischen ihm und dem Verkäufer zustande.
6.2.7 Vertragsinhalt
a) Bedingungen des Verkäufers
Der Inhalt des geschlossenen Vertrags bestimmt sich nach der vom Verkäufer aufgeführten Produktbeschreibung (inklusive Ergänzungen wie bspw. Verkäuferangaben, die dieser im Rahmen der Funktion ?Fragen und Antworten? veröffentlicht hat) und den von ihm festgelegten Bedingungen, wie sie im Zeitpunkt des erfolgreichen Gebots auf der Angebotswebpage ersichtlich waren sowie nach etwaigen Absprachen zwischen den Parteien vor dem Vertragsschluss.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer gegen Entrichtung des Kaufpreises den Besitz und das unbelastete, von Rechten Dritter freie Eigentum an der Sache einzuräumen. Diesbezügliche Haftungsausschlüsse sind nicht zulässig.

Unzulässig und somit nicht Vertragsinhalt ist eine Überwälzung von Landmaschinenverkauf.ch -Gebühren durch den Verkäufer auf den Käufer.
Der Kaufpreis versteht sich immer inklusive allfälliger Mehrwertsteuer, es sei denn, der Verkäufer liefert die Ware für den Käufer erkennbar direkt aus dem Ausland.
b) Produktbeschreibung
Die Produktbeschreibung ist Vertragsinhalt, d.h. der Verkäufer sichert zu, dass das Produkt die beschriebenen Eigenschaften aufweist.
Sollen bestimmte Angaben keine Zusicherung darstellen, hat dies der Verkäufer klar und eindeutig zu vermerken.
c) Inhalt mangels abweichender Verkäuferbedingungen bei Warenkäufen:
Gelten zur Zeit der Gebotsabgabe keine abweichenden Bedingungen bzw. keine klar anderslautende Produktbeschreibung des Verkäufers und haben sich die Parteien nicht anders abgesprochen, gilt bei Warenkäufen folgender Vertragsinhalt:
Der Verkäufer haftet für Sachmängel, d.h. für nicht beschriebene Mängel, die den Wert oder den Gebrauch der Sache zum vorgesehenen Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Insbesondere haftet der Verkäufer mangels klar anderslautender Beschreibung für die Funktionstüchtigkeit eines verkauften Geräts.
Die Gefahr des Untergangs des Produkts geht mit Aufgabe zum Versand bzw. mit der Übergabe an den Käufer an diesen über.
Eine allfällige Recyclinggebühr ist im Kaufpreis inbegriffen, d.h. vom Käufer nicht zusätzlich zu entrichten.
Auf alle im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
6.2.8 Vertragsabwicklung
a) Allgemein
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag vollständig und termingerecht nachzukommen.
Anders als in den Staaten der EU existiert in der Schweiz kein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Die Vertragsabwicklung ist Sache der Parteien; die Erfüllung (Abwicklung) des Geschäfts richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch für die Fälligkeit der einzelnen Vertragsleistungen (d.h. für den Zeitpunkt, ab welchem die tatsächliche Leistung verlangt und auch gerichtlich vollstreckt werden kann). Enthielt das Angebot hierzu keine Regeln und haben auch die Parteien nicht untereinander etwas anderes vereinbart, gelten die folgenden Buchstaben b-e):
b) Kommunikation
Jede Partei hat der anderen innert 7 Kalendertagen ab Vertragsschluss diejenigen Angaben mitzuteilen, welche die andere Partei braucht, um den Vertrag erfüllen zu können. Dies betrifft insbesondere die Post- bzw. Bankverbindung, falls die Zahlungsmodalität Banküberweisung angeboten wurde und diese Angaben nicht ohnehin vom Verkäufer im sog. ?Text für End-E-Mails? hinterlegt wurde.

Fehlen einer Partei Angaben über die andere Partei, welche zur Vertragserfüllung notwendig sind, ist sie ebenso innert 7 Tagen ab Vertragsschluss verpflichtet, diesbezüglich mindestens zwei Mal per E-Mail sowie einmal telefonisch nachzufragen. Bleiben diese Anfragen erfolglos, ist die anfragende Partei nach Ablauf der 7 Kalendertage ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c) Fälligkeit
Die geschuldete Vertragsleistung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der zur Erfüllung benötigten Angaben (vgl. Kommunikation) vollständig und ordnungsgemäss zu erbringen. Die Gegenpartei hat nach Erhalt der entsprechenden Leistung seinerseits innerhalb von spätestens 14 Tagen die geschuldete Gegenleistung vollständig und ordnungsgemäss zu erbringen. Diese 14 Tägige Frist gilt auch bei Abholung gegen Barzahlung.
d) Rücktritt
Erbringt ein Mitglied seine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht, ist sein Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und seinerseits allfällige bereits erbrachte Leistungen zurückzuverlangen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner selbst die Leistungserbringung vereitelt hat (Bsp: der Vertragspartner ist nicht zum vereinbarten Übergabetreffen erschienen oder hat dem Mitglied trotz Anfrage seine Bankverbindung nicht angegeben).
e) Produktemangel
Sollte ein Produkt mit einem in der Angebotsbeschreibung nicht erwähnten Mangel behaftet sein, der den Wert oder die Tauglichkeit des Produkts zum vorgesehen Gebrauch erheblich mindert oder aufhebt, so muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung des Produktes davon in Kenntnis setzen, um eine Nachbesserung auf Kosten des Verkäufers zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn dem Produkt eine Eigenschaft fehlt, die in der Angebotsbeschreibung genannt wurde.
Der vorstehende Absatz schränkt weitergehende Gewährleistungs- oder Garantierechte (z.B. längere Rügefristen oder Herstellergarantien) in keiner Weise ein.
Der Käufer muss dafür besorgt sein, das Produkt an die entsprechende Servicestelle des Verkäufers zu bringen oder auf eigene Kosten zu senden.
Sollte der Verkäufer zweimal nicht auf die Mängelrüge reagieren oder sollte die vorgenommene Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg erbringen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Angebotsverlauf bei shops
6.3.1 Bestimmungen des Händlers
Der Inhalt des zwischen Händler und Mitglied geschlossenen Vertrags und damit auch die Abwicklung des Vertrags bestimmen sich nach der vom Händler aufgeführten Produktbeschreibung und den von ihm festgelegten Bedingungen, wie sie im Zeitpunkt des erfolgreichen Gebots auf der Angebotswebseite ersichtlich waren, sowie nach etwaigen individuellen Absprachen zwischen den Parteien vor dem Vertragsschluss.

6.3.2 Zustandekommen des Vertrags
Angebote auf Shops gelten ? vorbehältlich anderer Bestimmungen des Händlers ? als Einladungen zur Offertstellung. Sie werden für den Händler erst mit der Bestätigung des Bestelleingangs per E-Mail an das Mitglied verbindlich. Die Bestätigungs-E-Mail für den Bestelleingang durch Landmaschinenverkauf.ch gilt nicht als Bestätigung durch den Händler.
Mit der Bestellung erklärt das Mitglied verbindlich den Abschluss des angebotenen Vertrags (Kauf, etc.) zu den vom Händler festgelegten oder mit diesem individuell vereinbarten Konditionen (Zahlungsmodalitäten, Transportweise, Lieferkosten etc.). Verschickt der Händler nicht binnen dreier Arbeitstage eine E-Mail-Bestätigung des Vertrags an das Mitglied, wird das Mitglied frei und ist nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Ihr Marktportal-Team



Zurück

 
Anzeige


Anzeige




Nutzungsbedingungen  |  Faq  |  Kontakt  |  Impressum  |  Backlink  |  Suchboxen  |  Sitemap

Copyright © 2008 by W3Networx alle Rechte vorbehalten - Script: phplinX Anzeigenmarkt

Seite generiert in 0.0614 Sekunden